Bernsteinstraße 124
70619 Stuttgart
Deutschland
Tel. +49 711 24 888 34
contact@ffpublishers.com
Bernsteinstraße 124
70619 Stuttgart
Deutschland
Tel. +49 711 24 888 34
contact@ffpublishers.com
Chris van Uffelen
Amtsgericht Stuttgart
HRB 765306
USt ID-Nr. DE291750787
Konzept & Kreation: SolitaireDesign
Umsetzung: w + c = k
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ff publishers GmbH („ff publishers“ oder „Verlag“) und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ff publishers gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von ff publishers abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ff publishers hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Jede Lieferung erfolgt auf Grund der Verkehrsordnung für den Buchhandel, herausgegeben vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine hiervon abweichenden Bestimmungen getroffen wurden.
Der Verlag kann die Annahme von Bestellungen verweigern. Sofern der Verlag nicht innerhalb von zehn Tagen nach Bestelleingang die Ausführung der Bestellung gegenüber dem Besteller zurückweist, gilt die Bestellung als angenommen. Lieferbedingungen, Liefermöglichkeit, Änderung der Ladenpreise, der Umfänge, der Ausstattung und der Liefertermine bleiben vorbehalten. Vom Verlag festgesetzte Erstverkaufstage sind für den Besteller verbindlich. Der Verlag behält sich vor, dies im Einzelfall durch gesonderte Vertragsstrafenvereinbarung abzusichern.
Die Verlagserzeugnisse unterliegen dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen in der jeweils gültigen Fassung. Der Besteller verpflichtet sich seinerseits, die auf ihn zutreffenden Bestimmungen uneingeschränkt einzuhalten.
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Versandort des Verlages oder der Verlagsauslieferung auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Transportschäden sind unverzüglich beim jeweiligen Frachtführer geltend zu machen.
Der Besteller hat die Pflicht, die bei ihm eingegangenen Sendungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Sendung beim Besteller, beim Verlag in Textform geltend zu machen. Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl, durch für den Verkäufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung, beseitigen.
Der Verlag behält sich das Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und künftig entstehenden Forderungen vor. Der Verlag verzichtet durch Saldofeststellung aus einem Kontokorrent nicht auf sein Eigentum, vielmehr gilt dann der Saldo als abgetreten.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, tritt jedoch sämtliche sich daraus ergebenden Forderungen gegenüber Dritten in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an den Verlag ab. Der Besteller ist berechtigt, die derart an den Verlag abgetretenen Forderungen für den Verlag einzuziehen. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist der Verlag berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Verlag nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber den Abnehmern verlangen.
Der Besteller kann die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder an Dritte zur Sicherung übereignen, insbesondere nicht zur Sicherung von Krediten. Ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist dem Leistenden unverzüglich anzuzeigen. Die Vorbehaltsware ist vom Besteller gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Dem Verlag ist dies auf Verlangen nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware als an den Verlag abgetreten.
Der Verlag ist verpflichtet, seine Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dem Verlag obliegt die Wahl der freizugebenden Sicherheiten.
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verlag auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder-erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsempfang fällig, Zahlungsspesen und das Risiko von Zahlungsverzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche noch offenen Forderungen des Verlages gegenüber dem Besteller sofort fällig. Der Verlag kann Verzugszinsen auf die Gesamtforderung ab Fälligkeit sowie Mahnkosten berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
Eine Zahlung durch Bankeinzug mittels SEPA-Lastschrift erfolgt über die Hanseatische Gesellschaft für Verlagsservice, Weidestrasse 122a, 22083 Hamburg (nachfolgend hgv), welche innerhalb des SEPA-Mandates als Vertragspartner auftritt.
Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch die HGV in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner/Zahlungspflichtigen vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation / „Prenotification“).
Der Vertragspartner / Zahlungspflichtige ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch die HGV eingezogen werden können. Der Einzug des Betrages erfolgt frühestens zum avisierten Datum innerhalb der Vorabinformation. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Vertragspartner / Zahlungspflichtigen im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
Hinweis: Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner / Zahlungspflichtige im Zeitraum zwischen der Erstellung der Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erhalten hat oder Zahlungen geleistet wurden.
III. Remissionen, die einer Genehmigung bedürfen:
1. Remissionsgenehmigungen dürfen nur vom Vertrieb oder Außendienst auf dem dafür vorgesehenen Formular ausgestellt werden.
2. Das Formular muss vom Händler in folgenden Rubriken ausgefüllt werden:
Händleranschrift, Verkehrsnummer, Bezugsnachweis (Rechnungsnummer und Rechnungsdatum)
Das Formular muss vom Vertrieb oder Außendienst in folgenden Rubriken ausgefüllt werden:
Anzahl, ISBN, Kurztitel, Unterschrift
3. Es werden nur Titel, die in einwandfreiem, wiederkaufsfähigem Zustand eingesandt werden, gutgeschrieben.
4. Bei Rücksendung von mehr als 5 Exemplaren eines Titels wird Partiebezug überprüft, falls vom Kunden nicht angegeben. Das Partieexemplar wird nicht gutgeschrieben.
5. Bei Geschäftsauflösung werden nur Titel, die innerhalb der letzten 12 Monate beim Verlag bezogen wurden, gutgeschrieben. Die Bezugsdaten müssen angegeben werden. Portokosten für die Remission beim Absender.
Bei Lieferung einer größeren Anzahl desselben Titels an einen Endabnehmer dürfen folgende Mengennachlässe, bezogen auf den Verkaufspreis, gewährt werden:
ab 10 Exemplare eines Titels 10 %
ab 50 Exemplare eines Titels 15 %
ab 100 Exemplare eines Titels 17,5 %
ab 200 Exemplare eines Titels 20%
ab 300 Exemplare eines Titels 22,5%
ab 500 Exemplare eines Titels 25 %
Der Mengennachlass gilt nur für Mengenkäufe eines Endabnehmers für den Eigenbedarf, nicht für Sammelkäufe von Mitgliedern einer Gruppe, z.B. einer Schulklasse, eines Vereins, einer Firmenbelegschaft, einer Gewerkschaft, also nicht für Käufe, die zusammengefasst werden, um den Mengennachlass für das einzelne Stück zu erzielen.
Sachbuch / Wissenschaft: Grundrabatt 32,5% plus Partie.
Staffelrabatte: Fragen Sie uns, Ihre Vertreterin oder Ihren Vertreter!
Eingeschweißte oder versiegelte Datenträger (CD’s, etc.) werden grundsätzlich nur im ungeöffneten original eingeschweißten Zustand zurückgenommen. Der Verlag behält sich vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die Vereinnahmung der Rücksendung zu berechnen. Gutschriften für Rücksendungen erfolgen ausschließlich durch Verrechnung mit Verbindlichkeiten aus zukünftigen Bestellungen. Eine Auszahlung durch den Verlag erfolgt nicht.
Allen Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und den Kunden liegt unabhängig von Firmensitz und / oder Staatsangehörigkeit ausschließlich Deutsches Recht zugrunde. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Stuttgart. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Sollten Vereinbarungen mit Kunden insbesondere Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ff publishers unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit hiervon unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.